Stellungnahme zur kantonalen Richtplanteilrevision des GASCO betreffend Entwicklung Flugplatzareal Dübendorf

Stellungnahme zur kantonalen Richtplanteilrevision des GASCO betreffend Entwicklung Flugplatzareal Dübendorf

Im August 2014 beschloss der Bundesrat für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Nach Kritik von Anrainergemeinden stellte der Bund das Sachplanverfahren am 14. Oktober 2020 jedoch ein und beteiligt sich seitdem am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich.

Der Kanton Zürich hat nun die Teilrevision des kantonalen Richtplans vorgelegt. Das GASCO hat gemeinsam mit seinen Partnerverbänden eine Stellungnahme abgegeben und die koordinierte Haltung zu folgenden fünf Punkten festgehalten:

  1. Die Entwicklung des Areals des Flugplatzes Dübendorf ist von zentraler Bedeutung für die Luftfahrt im Kanton Zürich sowie für das Gesamtsystem der Schweizer Aviatik.
  2. Die allgemeine Luftfahrt/General Aviation ist das Fundament eines jeglichen Luftfahrtsystems.
  3. Das GASCO begrüsst die proaktive Haltung des Kantons, um die strategische Land-, Infrastruktur und Luftraumreserve des Flugplatzes Dübendorf zusammenhängend (nicht fragmentiert) für künftige Generationen nutzbar zu machen.
  4. Es sollte deshalb in enger Koordination mit dem Bund (insbesondere im Rahmen des „Sachplan Infrastruktur Luftfahrt“ (SIL) und des Sachplan Militär (SPM) die Chance genutzt werden, eine nachhaltige aviatische Nutzung des Areals des Flugplatzes Dübendorf anzustreben, welche die allgemeine Luftfahrt nicht per se ausschliesst.
  5. Es sollten mit der angestrebten Teilrevision des Richtplans keine irreversiblen Faktoren oder Festsetzungen in den Richtplan eingebaut  werden, mit welchen Barrieren für die künftige Flugplatznutzung geschaffen oder Entwicklungen grundsätzlich verunmöglicht werden.

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